Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 liegt vor.

Nachdem aufgrund der Verordnung vom 15.11.2024 nur relativ geringe Erhöhungen des Mindestunterhalts (2 bzw. 3 bzw. 4 Euro in den drei Altersstufen) erfolgten, denen die erste Einkommensstufe der Tabelle entspricht, halten sich die Veränderungen in diesem Jahr insgesamt in Grenzen.

Die bedeutendste Änderung ist die Erhöhung des Studierendenbedarfs von 930 auf jetzt 990 Euro (Wohnanteil 440 Euro). 

Da die geplante Erhöhung des Kindergeldes (noch) nicht gekommen ist, bleibt insoweit alles beim Alten. Wenn sie nachträglich kommt, müssen die Zahlbetragstabellen später angepasst werden. 

Die Selbstbehalte sind gleich geblieben.

Bedarfskontrollbeträge werden vom OLG Frankfurt nicht angewendet.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier zum Download.