Am 11.12.2023 ist die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 veröffentlicht worden, möglicherweise letztmals in dieser Form von der Unterhaltskommission des DFGT und Vertretern der Oberlandesgerichte, falls der Gesetzgeber seine Pläne verwirklicht und 2025 die Selbstbehalte „in die Hand nehmen will“.
Die deutlichen Erhöhungen beruhen auf der Mindestunterhalts-VO vom 29.11.2023 (mittlerer Betrag jetzt 551 Euro als Ausgangsbetrag).
Die 4. Altersstufe ist erhalten geblieben.
Außer den erhöhten Selbstbehalten ist die bedeutendste Änderung die Strukturänderung mit Anhebung der Einkommensgruppen um 200 Euro.
Die erste Einkommensstufe reicht jetzt bis 2.100 Euro (bisher 1.900) und dies setzt sich fort bis zur 15. Einkommensgruppe mit jetzt bis zu 11.200 Euro,(bisher 11.000) die dann nach der BGH-Rechtsprechung auch beim Ehegattenunterhalt maßgeblich sind für die Abgrenzung zwischen Quotenberechnung im Regelfall und konkreter Berechnung.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier zum Download.
Die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt/Main finden Sie hier zum Download.